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FFH-Verträglichkeitsprüfung
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Hintergrund
Wenn ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (also FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) aufgrund von Plänen (z.B. Bebauungsplan) oder Projekten (z.B. Bundesfernstraßenplanung) erheblich beeinträchtigt werden kann, dann ist gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG die Prüfung der Verträglichkeit dieser Projekte oder Pläne mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes nötig.
Durch eine FFH-Vorprüfung ist in der Regel auf Grundlage vorhandener Unterlagen zu klären, ob es prinzipiell zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebietes kommen kann. Sind diese nachweislich und fachlich auszuschließen, ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.
Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auslöst.
Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt immer auf Basis der für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Dabei ist die zentrale Frage zu prüfen, ob es durch die geplanten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann.
Prüfgegenstände einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sind somit die:
- Lebensräume nach Anhang I FFH-Richtlinie einschließlich ihrer charakteristischen Arten
- Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie
- biotischen und abiotischen Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
Eine Auswahl unserer bearbeiteten Projekte
- NATURA 2000 – Vorprüfung (FFH-Gebiet) zum Projekt „Rad-/Gehweg Tiefthal-Kühnhausen“
- NATURA 2000 – Vorprüfung (Vogelschutzgebiet) zum Vorhaben B 85 – OU Buttelstedt
- NATURA 2000 – Vorprüfung (FFH- und SPA-Gebiet) zum Vorhaben „Gedenkstätte Buchenwald: Mahnmal, Instandsetzung der Freianlagen“
- FFH-Verträglichkeitsstudie zum Vorhaben „Umbau Ziegenmühle“
- FFH-Verträglichkeitsstudie zum Vorhaben „Erneuerung Trinkwasserleitung Zeitzgrund“, 1. und 2. Bauabschnitt
Weitere Referenzen finden Sie hier.
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