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spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
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Hintergrund
Mit der „Kleinen Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 12.12.2007 wurde das Artenschutzrecht, insbesondere die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften, neu ausgestaltet und an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) wurden diese Regelungen im Wesentlichen in die §§ 44 und 45 der Neufassung übernommen. (Quelle: https://www.lfu.bayern.de)
Wenn es bei Plänen und Vorhaben begründete Hinweise darauf gibt, dass europarechtlich geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgrund von Tötung, Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder durch erhebliche Störungen beeinträchtigt werden können, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bzw. ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nötig.
Eine Auswahl unserer bearbeiteten Projekte
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben L 1077, OU Dittersdorf und L 1077, B2 – OU Dittersdorf
- Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Bewertung der Trassenvarianten zum Vorhaben: L 1108, Freienorla – Pößneck
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Errichtung einer Standortschießanlage auf dem StOÜPl. Gera“ im Zeitzer Forst
- Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange zum B-Plan „Grosse Hospitalwiese – Safranwiese – Pferdeweiden“, Weimar
- Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange (Variantenvergleich) zum Vorhaben: B 4 / Südeinfahrt Erfurt
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben Sondergebiet „Ferienhäuser und Hotel“, Stausee Hohenfelden
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Solarpark „Am Jungberg“, Jena
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Projektentwicklung Jena 21, Technologiepark Jena Südwest“
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Gedenkstätte Buchenwald: Mahnmal, Instandsetzung der Freianlagen“, Weimar
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Vorhaben „Neubau B91 OU Naundorf/ OD Deuben“
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan „Industriepark Nobitz – Am Flughafen“
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben Felssicherung „Wachtberg“ Camburg
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum VBB „Golfplatz Münchenroda, Teilfläche Nord“
Weitere Referenzen finden Sie hier.
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