Umweltverträglichkeitsstudie

Umweltverträglichkeitsstudie

Hintergrund

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) – je nach Bundesland auch Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) – stellt einen Bestandteil der gesetzlich für bestimmte Großvorhaben (z.B. erneuerbare Energien) vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung dar. Dabei befasst sich die UVS laut § 2 UVP-Gesetz mit den potentiell durch das Vorhaben betroffenen Schutzgütern: „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“

Die entscheidungserheblichen Unterlagen der UVS müssen über die Umweltauswirkungen von Vorhaben mindestens folgende Angaben erhalten:

  1. Beschreibung des Vorhabens (Angaben über Standort, Art und Umfang der beanspruchten Fläche),
  2. Beschreibung der zu erwartenden Veränderungen der durch das Vorhaben direkt und indirekt betroffenen Schutzgüter (siehe oben),
  3. Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden, vermindert und ausgeglichen werden,
  4. Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (nach allgemeinem Kenntnisstand und unter Verwendung der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden).

Nach dieser Bestandsanalyse ist die zukünftige Entwicklung der Umwelt

  1. ohne Maßnahmen oder Alternativen,
  2. mit Maßnahmen und
  3. mit jeder einzelnen Alternative

zu prognostizieren. Der daran anschließende Schritt ist die Bewertung der Umweltauswirkungen. Dabei werden das Vorhaben und seine Alternativen hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Folgen für die Umwelt miteinander verglichen. Die Gegenüberstellung führt zu einer Rangfolge der einzelnen Handlungsmöglichkeiten: von der aus Umweltsicht besten bis zur schlechtesten Variante. Bei der UVS wird eine umfangreiche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefordert.

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