Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) – je nach Bundesland auch Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) – stellt einen Bestandteil der gesetzlich für bestimmte Großvorhaben (z.B. erneuerbare Energien) vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung dar. Dabei befasst sich die UVS laut § 2 UVP-Gesetz mit den potentiell durch das Vorhaben betroffenen Schutzgütern: „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“
Die entscheidungserheblichen Unterlagen der UVS müssen über die Umweltauswirkungen von Vorhaben mindestens folgende Angaben erhalten:
Nach dieser Bestandsanalyse ist die zukünftige Entwicklung der Umwelt
zu prognostizieren. Der daran anschließende Schritt ist die Bewertung der Umweltauswirkungen. Dabei werden das Vorhaben und seine Alternativen hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Folgen für die Umwelt miteinander verglichen. Die Gegenüberstellung führt zu einer Rangfolge der einzelnen Handlungsmöglichkeiten: von der aus Umweltsicht besten bis zur schlechtesten Variante. Bei der UVS wird eine umfangreiche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefordert.
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