Ein Pflege- und Entwicklungsplan dient der Planung und Festlegung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Schutzgebiete und schützenswerte Landschaftsbestandteile gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Wichtige Schritte sind dabei die Erfassungen der biotischen sowie abiotischen Ausgangsbedingungen, die Zusammenstellung der Planungsgrundlagen und die Beschreibung der Zielkonflikte. Daraus lassen sich dann Maßnahmen für die Pflege und Entwicklung ableiten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Konzeptentwicklung für die erwünschten Biotopzustände sowie der geeigneten Leitarten. Die Leistungen sind in § 27 der HOAI 2013 bzw. in der Anlage 8 zu § 27 (2) im Allgemeinen beschrieben.
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