Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)

Hintergrund

Bei Baumaßnahmen sind gemäß § 15 BNatSchG vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen bzw. zu ersetzen. Die landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) dient dazu, diese Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen darzustellen.

Wesentliche Inhalte eines LBPs sind:

  • Darstellung und Bewertung des Ist-Zustandes von Naturhaushalt und Landschaftsbild
  • Ermittlung der Eingriffe (Konfliktanalyse)
  • Planerische Erarbeitung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Bilanzierung von Eingriff und Kompensation

Ausgewählte Projekte

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan zum grundhaften Ausbau der K 172, 1. Bauabschnitt, Saale-Holzland-Kreis
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan „Verbindungsstraße Porstendorf bis Kartonfabrik“, Saale-Holzland-Kreis

Weitere Referenzen finden Sie hier.

BÖSCHA GmbH